Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.11.1999 - 12 WF 124/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errechnung der Betriebsrente des Ehemannes im Versorgungsausgleichsverfahren; Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes; Versorgungszusage aus dem Ergänzungstarifvertrag zum Versorgungstarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 53b Abs. 2 S. 2; VAHRG § 11 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 21.07.1999 - 273 F 304/98
- OLG Hamburg, 18.11.1999 - 12 WF 124/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 541
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 6/82
Keine Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Widerruf einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 22.10.1990 - 5 WF 149/90
Versorgungsanwartschaften; Auskunftsanspruch des Familiengerichts; Betriebliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 04.10.1999 - 12 WF 145/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 23.09.1999 - 10 WF 163/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Bremen, 16.07.2003 - 5 WF 42/02
Anforderungen an die zu erteilende Auskunft
Die Auffassung des OLG Hamburg ( OLG Hamburg v. 18.11.1999 12 WF 124/99 , OLGReport Hamburg 2000, 138 = FamRZ 2000, 541 f. ), dass im Außenverhältnis nur der Arbeitgeber die Auskunft erteilen muss, der im Verhältnis zum (ehemaligen) Betriebsangehörigen zur Gewährung der Versorgung verpflichtet ist, findet nach Auffassung des Senats keine Stütze im Gesetz.Wenn ein Arbeitgeber die ihm obliegende Verpflichtung, seinem Arbeitnehmer und zugleich dessen (ehemaligen) Ehepartner und dem Gericht Auskunft über bei ihm erworbene Betriebsrenten/anwartschaften zu erteilen, auf ein Drittunternehmen überträgt, kann dadurch nicht die Verpflichtung der Parteien zur Tragung der Kosten begründet werden, die dem Drittunternehmen durch Erfüllung eines Vertrages entstehen, an dessen Zustandekommen keiner der Parteien beteiligt war (vgl. auch OLG Hamburg v. 18.11.1999 12 WF 124/99 , OLGReport Hamburg 2000, 138 = FamRZ 2000, 541 f. ).
Dies folgt aus Wortlaut und Sinn der §§ 53 Abs. 2 FGG, 11 Abs. 2 VAHRG in denen es heißt, es sei Auskunft zu "Grund und Höhe" der Versorgungsanwartschaften zu erteilen (OLG Frankfurt v. 18.10.1999 6 UF 220/99, FamRZ 2000, 540 f. ; OLG Hamburg v. 18.11.1999 12 WF 124/99 , OLGReport Hamburg 2000, 138 = FamRZ 2000, 541 f. ;… Bamberger/Roth/Gutdeutsch, VAHRG § 11 Rz. 4;… Gräper in MünchKomm/VAHRG, 4. Aufl., § 11 Rz. 8).